Sichtbeton - Mangel
"... Schönheit liegt im Auge des
Betrachters...". Diese Aussage sollte möglichst nicht
Grundlage für die Beurteilung Ihres Sichtbetons sein. Wesentlich für
die Beurteilbarkeit sind vernünftige Aussagen in der
Leistungsbeschreibung. Um Sichtbetonmängel zu vermeiden, sind
beispielsweise konkrete Angaben zur Porigkeit, zu Anforderungen an
die Schalung und die Zusammensetzung von Sichtbeton
wesentlich.
Überlegungen hinsichtlich der maßgebenden
Sichtbetonklasse unter Berücksichtigung des späteren üblichen
Betrachtungsabstandes entscheiden über für eine angepasste
Sichtbeton-Lösung.
Modebeschreibungen wie "Architekturbeton" oder
"Designbeton" helfen wenig. Die Angabe in der Leistungsbeschreibung
"Sichtbeton" genügt nicht. Sichtbeton für ein Industriebauwerk oder
eine Kläranlage kann ein anderer sein, als für ein
Verwaltungsgebäude. Und dort ist wieder zu unterscheiden, ob es sich
z.B. um Außenflächen mit besonderen Umwelteinflüssen oder um
dekorative Innenflächen in der Empfangshalle handelt. Unterschiede
in der Gestaltungsmöglichkeit bei Ortbeton- und Fertigteillösungen
sind zu berücksichtigen.
Haben Sie Fragen, Probleme und Klärungsbedarf zum
Thema Sichtbeton? Dann sprechen Sie uns an. Unser Ingenieur- und
Sachverständigenbüro berät Sie gern.
Wir arbeiten bundesweit als Beratende Ingenieure der
Ingenieurkammer Niedersachsen IngKN und als
Betonsachverständige.
Fachliteratur von uns zum Thema Sichtbeton
finden Sie unter www.gLohmeyer.de und www.ing-ebeling.de.
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