Zementestrich
Zementestriche im Wohnungs- und Verwaltungsbau werden entweder direkt genutzt oder sie erhalten einen Fußbodenbelag. Unterschieden
werden schwimmende Estriche (z.B. mit Schalldämmung bei Geschossdecken),
Estriche auf Tennschichten (z.B. auf Abdichtungen bei Terrassen)
und Verbundestriche (z.B. mit Verkehrsbeanspruchung im Untergeschoss).
Je
nach Estrichart und Nutzung sind unterschiedliche Anforderungen
wesentlich, z.B. eine geeignete Dicke, eine ausreichende
Biegezugfestigkeit, sinnvolle Fugenabstände oder
ein sicherer Verbund zur Unterkonstruktion. Auch Einflüsse
aus unterschiedlichen Temperaturbeanspruchungen können
je nach Konstruktion entscheidend sein, um spätere Mängel bzw.
Überbeanspruchungen des Estrichs zu vermeiden.
Sollten bei der Festlegung der erforderlichen Angaben zu Zementestrichen besondere Fragen anstehen, können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Wir arbeiten
bundesweit als Beratende Ingenieure der Ingenieurkammer
Niedersachsen IngKN und als Betonsachverständige.
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